Personen- und Funktionsbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter, soweit sich aus dem Sinn nichts anderes ergibt.
Carsten Rieger IT-Services™
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen und -tätigkeiten, die zwischen dem Kunden (Auftraggeber) und Carsten Rieger IT-Services (Auftragnehmer) stattfinden.
2. Änderungen
Über jegliche Änderungen der AGB von Carsten Rieger IT-Services werden die Auftraggeber schriftlich informiert.
Neue, respektive angepasste AGB werden vom Auftraggeber automatisch angenommen, wenn dieser nicht innerhalb von 4 Wochen bei Carsten Rieger IT-Services schriftlich Widerspruch einlegt. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. das Absendedatum der E-Mail.
3. Allgemeine IT-Dienstleistungen
Der Auftragnehmer berät und unterstützt den Auftraggeber und ggf. seine(n) IT-Dienstleister bei der Konzeption, dem IT-Betrieb, der Serverwartung, der Installation und Konfiguration der Serversoftware und Serversysteme sowie der dazugehörigen Programme.
Der Auftragnehmer führt erteilte Aufträge in eigener Verantwortung aus.
Dabei hat der Auftragnehmer die Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen, unterliegt aber keinem Weisungs- oder Direktionsrecht des Auftraggebers. Er hat jedoch fachliche Vorgaben des Auftraggebers soweit zu beachten, als diese erforderlich sind, um die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung und das vereinbarte Vertragsziel zu erreichen.
Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wird weder durch Angebote noch durch Verträge begründet.
Es obliegt dem Auftragnehmer für das Abführen von Steuern, insbesondere Umsatz- und Einkommensteuer, und von etwaigen Sozialversicherungsbeiträgen Sorge zu tragen.
IT-Dienstleistungen werden von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18:00 Uhr erbracht.
Der Regelstundensatz liegt bei € 120,00 je Stunde zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Außerhalb dieser Zeiten sowie an gesetzlichen Feiertagen liegt der Regelstundensatz bei € 190,00 je Stunde zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Diese Preise gelten bis einschließlich 31. Dezember 2025.
Sämtliche IT-Dienstleistungen werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, remote erbracht und nach realem Aufwand im 30-Minuten-Takt abgerechnet.
4. Weitergeleitete Aufträge
Im Falle einer Weiterleitung eines Auftrages an die Businesspartner des Auftragnehmers, derzeit Maximilian Schmitz, Jan Rehr oder Inn IT GmbH, übernimmt der Auftragnehmer (Carsten Rieger IT-Services) für die Leistungen bzw. die Produkte der Geschäftspartner keinerlei Haftung oder Gewährleistung.
Carsten Rieger IT-Services ist somit ausschließlich für die Weiterleitung des Auftrages an die Geschäftspartner zuständig und an keinen weiteren Geschäftsabwicklungen, Haftungen und Garantiefällen beteiligt.
5. Angebote
Angebote sind freibleibend, unverbindlich und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Erhalt des Angebots. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. das Absendedatum der E-Mail.
Die Preise gelten netto zzgl. der gesetzlichen USt.
6. Vertragsangelegenheiten
Ein Vertrag endet, wenn
- die Leistung vollständig erbracht bzw. der Vertrag erfüllt wurde,
- der Auftraggeber fristgerecht und schriftlich kündigt,
- der Auftragnehmer seine Beratungstätigkeit einstellt,
- der Auftragnehmer den Vertrag fristgerecht und schriftlich kündigt,
- der Auftragnehmer verstirbt.
Ein Vertrag ist erst dann gültig, wenn der Auftraggeber diesen schriftlich und mit seiner Unterschrift bestätigt hat.
7. Vertragsdurchführung
IT-Beratungen erfolgen am Telefon, per E-Mail oder in Videokonferenzen. Die Form wird anlassbezogen gemeinsam vereinbart.
Allgemeine IT-Dienstleistungen, die Betriebsunterstützung sowie die Serverwartung werden grundsätzlich remote erbracht. Der Auftragnehmer erhält dafür alle notwendigen SSH- und Administrationsberechtigungen sowie die notwendigen Zugriffsrechte und Accounts.
Vor-Ort-Leistungen müssen separat vereinbart werden.
8. Nutzungsrecht
Soweit bei der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer Urheberrechte begründet werden, steht dem Auftraggeber das unbeschränkte Nutzungsrecht ohne zusätzliche Kosten zu.
9. Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
Der Haftungsumfang ist wie folgt beschränkt:
max. 5.000.000,- € pauschal für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
einschließlich Bearbeitungs- und Leitungsschäden. Innerhalb der vorgenannten Summe gilt für reine Vermögenschaden aus IT-Dienstleistungen nachstehende Höchstersatzleistung:
max. 500.000,- € für Vermögensschäden
Der Auftragnehmer übernimmt weder den Hardwaresupport, noch den Softwaresupport oder die Gewährleistung für die eingesetzten Komponenten.
Für die eingesetzte Hardware und Software müssen bei Bedarf des Auftraggebers, also für Gewährleistungs- und Supportansprüche, separate Vereinbarungen mit den jeweiligen Herstellern oder deren Partnern abgeschlossen werden.
10. Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer vertrauliche Informationen zu überlassen. Um einen möglichst umfassenden Schutz dieser vertraulichen Informationen zu gewährleisten, wird Folgendes vereinbart:
§1 Vertraulichkeit
- „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind alle während der Dauer dieser Vereinbarung mitgeteilten technischen und nichttechnischen Informationen, Vertragsunterlagen sowie andere schriftliche Unterlagen, die die Vertragsparteien im Zusammenhang mit dem o. g. Zweck austauschen, sofern sie nicht als nicht vertraulich deklariert worden sind.
Die Parteien verpflichten sich, während der Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung keine ihnen jeweils offengelegten, vertraulichen Informationen anderen als den unmittelbar mit der von den Parteien zur Erreichung des Zweckes der Zusammenarbeit befassten Personen zur Verfügung zu stellen.
Ferner verpflichten sich die Parteien, die vertraulichen Informationen weder zu veröffentlichen, an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu nutzen bzw. geschäftlich zu verwerten. Kopien und Reproduktionen jeglicher Art sind nur zulässig, soweit diese zur Erzielung des Zwecks dieser Vereinbarung unabdingbar sind. - Die vertraulichen Informationen nebst Kopien und Reproduktionen bleiben Eigentum der offenlegenden Partei.
- Falls der Informationsempfänger kraft Gesetzes verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen gegenüber einer Behörde offenzulegen, wird er die offenlegende Partei unverzüglich vor der Offenlegung unterrichten und die vertrauliche Information so offenlegen, dass die Vertraulichkeit bis zu dem gesetzlich notwendigen und zulässigen Maß gewahrt bleibt.
- Der Informationsempfänger wird die vertraulichen Informationen innerhalb seiner Organisation nur denjenigen Personen offenlegen, die durch die Zielsetzung dieser Vereinbarung davon Kenntnis erlangen müssen. Er wird diese Personen über die in dieser Vereinbarung aufgeführten Pflichten unterrichten und sie verpflichten, diese zu beachten. Aus dem Abschluss dieser Vereinbarung kann der Informationsempfänger keinen Anspruch auf Offenlegung bestimmter Informationen herleiten.
§2 Dauer
- Diese Vereinbarung tritt zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns in Kraft und ist jederzeit schriftlich kündbar. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung hat der Informationsempfänger die ihm zugängig gemachten Informationen für zwei Jahre vertraulich im Sinne dieser Vereinbarung zu behandeln.
- Nach Abschluss der gemeinsamen Aktivitäten gibt jede Partei die jeweils empfangenen vertraulichen Informationen und Kopien davon zurück bzw. löscht diese, sofern eine Rückgabe nicht möglich ist.
- Die Rückgabepflicht entfällt, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen, sowie für automatisch angefertigte Sicherungskopien des elektronischen Datenverkehrs.
11. Zahlungsmethoden
Für Privatkunden ist die Zahlungsmethode der Vorkasse in Form einer Banküberweisung oder die Verwendung von PayPal vorgesehen.
Für Geschäftskunden ist die Bezahlung auf Rechnung vorgesehen. Unsere Rechnungen sind ohne Abzüge und innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt zu zahlen.
Der Auftraggeber ist mit Abschluss eines Vertrages verpflichtet, den gesamten Rechnungsbetrag fristgerecht, ohne Abzüge und restlos auf das angegebene Bankkonto zu überweisen.
Geschieht dies nicht oder nicht fristgerecht, so werden Mahnungen ausgesprochen und Mahngebühren erhoben.
12. Mahnungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den vereinbarten Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. das Absendedatum der E-Mail.
Nach 14 Tagen wird die erste Mahnung schriftlich ausgesprochen. In dieser wird der Auftraggeber aufgefordert, den ausstehenden Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang, so wird eine zweite Mahnung schriftlich ausgesprochen. In dieser wird der Auftraggeber aufgefordert, den ausstehenden Rechnungsbetrag plus 10,00 € Verwaltungsgebühr innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang, so wird eine dritte Mahnung (letzte Frist) schriftlich ausgesprochen. Der Auftraggeber wird darin aufgefordert, den ausstehenden Rechnungsbetrag plus 10,00 € Verwaltungsgebühr plus 3% des ausstehenden Rechnungsbetrags innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
Erfolgt nach der letzten Frist (dritte Mahnung) kein Zahlungseingang, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das Verfahren vor das amtliche Gericht zu tragen oder die Forderungen an ein Inkassounternehmen zu transferieren.
13. Schlussbestimmungen
- Die beschriebenen Szenarien und Anleitungen im Internetportal von www.c-rieger.de sind in einer Laborumgebung oder in Kundenumgebungen entwickelt und getestet worden. Dennoch übernehmen wir keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Funktionsfähigkeit dieser und weisen darauf hin, dass die Verwendung und Durchführung auf eigenes Risiko erfolgt.
- Beide Vertragspartner sind sich einig, dass ein vorliegender Vertrag abschließend ist und keine anderen, auch keine mündlichen, Abreden getroffen wurden. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht, der Gerichtsstand ist Traunstein (Bayern).
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte die Vereinbarung unvollständig sein, so wird der Inhalt der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.
- Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Änderungshistorie
- 21. August 2024: Formulierungen bzgl. der Zahlungsbedingungen
- 09. Juli 2024: Preisbindung (Stundenhonorar): 31. Dezember 2025
- 16. Juni 2024: Anpassung der Versicherungssummen, Preisanpassung IT-Dienstleistungen